Stellungnahme des bap-Vorstandes zur Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion
Demokratie braucht Demokratie-Stärker*innen – Anfrage verun-sichert Träger der politischen Bildung
Der Vorstand des Bundesausschusses Politische Bildung (bap) e.V. nimmt die Kleine An-frage der CDU/CSU-Fraktion zur „politischen Neutralität staatlich geförderter Organisati-onen“ mit Befremden zur Kenntnis: „Mit 551 Fragen werden gemeinnützige Organisatio-nen unter Generalverdacht gestellt, insbesondere solche, die sich gegen Rechtsextremis-mus und für demokratische Teilhabe engagieren. Auch unser Mitglied, die Amadeu An-tonio Stiftung, ist betroffen. Die Amadeu Antonio Stiftung leistet seit Jahrzehnten unver-zichtbare Arbeit im Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus und stärkt damit die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie unter-stützt zivilgesellschaftliche Initiativen, fördert Projekte für eine vielfältige Gesellschaft und dokumentiert rechtsextreme Bedrohungen — ein wichtiger Beitrag zur wehrhaften Demokratie. Ihre Arbeit macht deutlich: Demokratie braucht aktive Verteidiger*innen“, hebt bap-Vorsitzende Andrea Rühmann in ihrer Stellungnahme hervor. Die kleine An-frage stelle damit Organisationen an den Pranger, die sich für Demokratie einsetzen, be-tonte Rühmann. Sie spiele damit indirekt der AfD in die Hände.
Politische Bildung kann nicht neutral sein, wenn es um die Verteidigung der Demokratie geht. Sie muss sich klar und eindeutig gegen jede Form von Demokratiefeindlichkeit po-sitionieren. Wer Neutralität fordert, riskiert, dass das Fundament der Demokratie unter-graben wird, auf dem unsere freie Gesellschaft basiert.
Das Vorgehen lässt erkennen: Wer sich aktiv gegen menschenfeindliche Ideologien stellt, gerät in den Verdacht der Parteilichkeit.
Gerade in Zeiten, in denen demokratiefeindliche und extremistische Kräfte erstarken, braucht unsere Demokratie eine wehrhafte Zivilgesellschaft, die sich für Menschen-rechte und Vielfalt einsetzt. Wir fordern ein Ende der Versuche, zivilgesellschaftliches En-gagement zu diskreditieren, und erwarten eine klare Abgrenzung von rechtsextremen Strategien und deren Sprachbildern. Wir schließen uns der Forderung an, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Vereinen und Verbänden ermöglichen, politi-sche Bildungsarbeit zu leisten, ohne die Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit fürchten zu müssen.
Demokratie lebt von kritischen Stimmen und Engagement. Wer gemeinnützige Arbeit als Problem ansieht, verkennt die Bedeutung einer lebendigen Demokratie.
Bonn, 27.02.2025
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Der Bundesausschuss Politische Bildung (bap) e.V. ist ein Zusammenschluss von 30 bundesweit tätigen Verbänden und Einrichtungen und repräsentiert die Vielfalt der politischen Bildungsland-schaft in Deutschland. Diese Pluralität zeigt sich in der breiten Aufstellung seiner Mitglieder: Poli-tische Bildung wird in Jugendverbänden, Bildungsstätten, Gewerkschaften, Kirchen, Volkshoch-schulen und Stadtteilinitiativen ebenso umgesetzt wie in parteilichen und verbandlichen Struktu-ren, Stiftungen, Betrieben und Projekten. Sie findet in Seminaren, im Rahmen beruflich-betrieblicher Weiterbildung, bei der Interessenvertretung und zunehmend in Zusammenarbeit mit der schulischen Bildung statt.
Rückfragen bitte an: Andrea Rühmann Bundesausschuss Politische Bildung (bap) e.V. c/o GSI Gustav Stresemann Stiftung Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn ruehmann(at)bap-politischebildung.de Mehr zum Bundesausschuss Politische Bildung (bap) e.V.: www.bap-politischebildung.de
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Kurzmitteilung zur Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion
Kleine Anfrage, große Sorgen: Zivilgesellschaft und Träger der politischen Bildung verunsichert
Der Bundesausschuss Politische Bildung (bap) e.V. und die Deutsche Vereinigung für politische Bildung (DVPB e.V) zeigen sich verwundert über die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur „politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ vom 24.02.2025.
Diese Anfrage ist kein sachliches Nachhaken, sondern hat das Potenzial, das Vertrauen in die demokratische Zivilgesellschaft, deren Handeln und Bildungsarbeit zu untergraben.
Zudem suggeriert das Verständnis parteipolitischer Neutralität, das in der Anfrage mitschwingt, dass Träger und Aktive der politischen Bildung sich neutral verhalten müssen. Doch politische Bildung kann nicht neutral sein. So stellt u.a. Prof. Dr. Friedhelm Hufen (Professor für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Main) fest: "Privaten Trägern kommen selbst Grundrechte zu, die nicht durch überzogene Neutralitätsanforderungen beeinträchtigt werden dürfen. Schon gar nicht dürfen sie bei Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu politischer ‚Selbstkasteiung‘ und zum Maulkorb [...] werden" (Hufen 2018: 221).1
Demokratie lebt vom Diskurs unterschiedlicher Meinungen, nicht von Einschüchterung. Wer gemeinnützige Arbeit als Problem sieht, verkennt die Bedeutung einer lebendigen Demokratie.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Andrea Rühmann, Vorsitzende des bap e.V., ruehmann@bap-politischebildung.de
Prof. Dr. Alexander Wohnig, Bundesvorsitzender DVPB, alexander.wohnig@uni-siegen.de
Bonn und Siegen, den 27.02.2025
1 Hufen, Friedhelm (2018): Politische Jugendbildung und Neutralitätsgebot. In: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 66 (2018) 2, S. 216-221